Staatliche Förderung von Solarstromanlagen
Staatliche Förderung von Solarstromanlagen
Einspeisevergütung
Wer mit Photovoltaik erzeugten Strom in das 230-Volt-Netz einspeist, bekommt
ab Beginn der Einspeisung bis zum Ende des 20.ten darauf folgenden
Kalenderjahres pro eingespeiste KWstunde eine Vergütung von 0,48 €
Das EVU ist zur Zahlung verpflichtet.
zinsverbilligtes Darlehen(100.000 Dächer Programm)
Für Anlagen zur Netzeinspeisung wird bis zu einer Bausummenhöhe von
6228 € pro installierter KWp ein um bis zu 4,5 % verbilligter Kredit
bereitgestellt. Der aktuelle Zinssatz beträgt 1,91%. Nach 2
tilgungsfreien Anfangsjahren muß der Kredit in 8 gleichen Raten in den
folgenden 8 Jahren zurückgezahlt werden.
REN Programm NRW
Neben einzelnen anderen Bundesländern
ist vor allem die Förderung un NRW noch erwähnenswert:
Für Anlagen zur Netzeinspeisung zwischen 2 und 20 KWp installierter
Leistung können 750 € pro KWp als Zuschuß gewährt
werden, bei gebäudeintegrierten Anlagen sind das 1000 € pro KWp,
bei religiösen oder karitativen Einrichtungen sogar 1200 € pro KWp.
weitere Förderungen
Es gibt in anderen Bundesländern auch Förderungen.
Manchmal gibt
es auch Förderungen von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen
und auch von den Kommunen. Für rein gewerbliche Antragsteller gibt
es ein zinsverbilligtes Darlehen bei der deutschen Ausgleichsbank.
Eigenheimzulage
Nach dem Eigenheimzulagegesetz(alter § 7b) gibt es auch eine Förderung
vom Finanzamt, wenn beim Eigenheim ausbau(z. B.
Dachgeschoßrenovierung eine Photovoltaikanlage eingebaut wird.
Mehrwertsteuer braucht u.U. nicht bezahlt werden
Die bei der PV-Anlageninvestition anfallende Mehrwertsteuer von 16 % kann
als Vorsteuer beim Finanzamt abgesetzt bzw. im folgenden Jahr als
Rückerstattung bekommen werden. Man muß dann natürlich auch
seine Stromproduktion als Unternehmer betreiben und versteuern. Dazu werden
dem EVU zu den 0,48 €/KWh
noch 16 % Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und
diese dann an das Finanzamt abgeführt.
Bekomme ich auch Zuschüsse für meine Module auf meinem Bauwagen
oder Caravandach
Auch wenn dies praktisch noch nie der Fall war, ist es prinzipiell doch
möglich. Man muß jedoch den produzierten Strom, zumindest jedoch
einen Teil(wie groß, ist unklar) einspeisen.
Auch dieses sollte prinzipiell möglich sein, da das EVU verpflichtet
ist, den Strom abzunehmen. Ein Problem ist sicherlich die technische
Übergabe der produzierten Energie. Dafür sind verblombte
Meßeinrichtungen erforderlich, aus denen der Caravan oder Bauwagen
nicht mal so eben ausgestöpselt werden kann, um damit auf Urlaubstour
zu fahren.
Für örtlich nicht feste Anlagen sieht es also recht
schlecht aus.
Anders sieht es dagegen aus bei z. B. Schrebergärten oder Wagenplätze. Dort
könnte eventuell als Gemeinschaftseinrichtung auch eine entsprechende
Größ zusammenkommen, damit sich die Investition rentiert.
Auch sollte es in Absprache mit dem örtlichen EVU und dem
Elektroinstallateur eine ortsfeste Möglichkeit geben, den Strom
über Meßeinrichtungen einzuspeisen.
Realistisch ist jedoch wohl, daß Rechte, Cops und andere
Staatsbüttel alle Mittel ausschöpfen werden, um
Wagenplätzen die Existenz so schwer wie möglich zu machen.
Wer trotzdem an so etwas Interesse hat, kann
hier Kontakt aufnehmen.
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