Staatliche Förderung von Solarstromanlagen

Staatliche Förderung von Solarstromanlagen

Einspeisevergütung

Wer mit Photovoltaik erzeugten Strom in das 230-Volt-Netz einspeist, bekommt ab Beginn der Einspeisung bis zum Ende des 20.ten darauf folgenden Kalenderjahres pro eingespeiste KWstunde eine Vergütung von 0,48 € Das EVU ist zur Zahlung verpflichtet.

zinsverbilligtes Darlehen(100.000 Dächer Programm)

Für Anlagen zur Netzeinspeisung wird bis zu einer Bausummenhöhe von 6228 € pro installierter KWp ein um bis zu 4,5 % verbilligter Kredit bereitgestellt. Der aktuelle Zinssatz beträgt 1,91%. Nach 2 tilgungsfreien Anfangsjahren muß der Kredit in 8 gleichen Raten in den folgenden 8 Jahren zurückgezahlt werden.

REN Programm NRW

Neben einzelnen anderen Bundesländern ist vor allem die Förderung un NRW noch erwähnenswert:

Für Anlagen zur Netzeinspeisung zwischen 2 und 20 KWp installierter Leistung können 750 € pro KWp als Zuschuß gewährt werden, bei gebäudeintegrierten Anlagen sind das 1000 € pro KWp, bei religiösen oder karitativen Einrichtungen sogar 1200 € pro KWp.

weitere Förderungen

Es gibt in anderen Bundesländern auch Förderungen.

Manchmal gibt es auch Förderungen von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und auch von den Kommunen. Für rein gewerbliche Antragsteller gibt es ein zinsverbilligtes Darlehen bei der deutschen Ausgleichsbank.

Eigenheimzulage

Nach dem Eigenheimzulagegesetz(alter § 7b) gibt es auch eine Förderung vom Finanzamt, wenn beim Eigenheim ausbau(z. B. Dachgeschoßrenovierung eine Photovoltaikanlage eingebaut wird.

Mehrwertsteuer braucht u.U. nicht bezahlt werden

Die bei der PV-Anlageninvestition anfallende Mehrwertsteuer von 16 % kann als Vorsteuer beim Finanzamt abgesetzt bzw. im folgenden Jahr als Rückerstattung bekommen werden. Man muß dann natürlich auch seine Stromproduktion als Unternehmer betreiben und versteuern. Dazu werden dem EVU zu den 0,48 /KWh noch 16 % Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und diese dann an das Finanzamt abgeführt.

Bekomme ich auch Zuschüsse für meine Module auf meinem Bauwagen oder Caravandach

Auch wenn dies praktisch noch nie der Fall war, ist es prinzipiell doch möglich. Man muß jedoch den produzierten Strom, zumindest jedoch einen Teil(wie groß, ist unklar) einspeisen. Auch dieses sollte prinzipiell möglich sein, da das EVU verpflichtet ist, den Strom abzunehmen. Ein Problem ist sicherlich die technische Übergabe der produzierten Energie. Dafür sind verblombte Meßeinrichtungen erforderlich, aus denen der Caravan oder Bauwagen nicht mal so eben ausgestöpselt werden kann, um damit auf Urlaubstour zu fahren.
Für örtlich nicht feste Anlagen sieht es also recht schlecht aus.

Anders sieht es dagegen aus bei z. B. Schrebergärten oder Wagenplätze. Dort könnte eventuell als Gemeinschaftseinrichtung auch eine entsprechende Größ zusammenkommen, damit sich die Investition rentiert. Auch sollte es in Absprache mit dem örtlichen EVU und dem Elektroinstallateur eine ortsfeste Möglichkeit geben, den Strom über Meßeinrichtungen einzuspeisen. Realistisch ist jedoch wohl, daß Rechte, Cops und andere Staatsbüttel alle Mittel ausschöpfen werden, um Wagenplätzen die Existenz so schwer wie möglich zu machen. Wer trotzdem an so etwas Interesse hat, kann hier Kontakt aufnehmen.

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